Pokerregeln für Texas Hold'emRatgeber

Ist Poker Glücksspiel? Die Rechtslage in Deutschland

Ja, nach dem Glücksspielstaatsvertrag gilt Texas Hold'em als Glücksspiel, sobald für die Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Einstufung von Texas Hold'em als überwiegend vom Zufall abhängig für zulässig. Öffentliches Poker gegen Entgelt für die Gewinnchance braucht deshalb eine Erlaubnis, Online-Poker ist nur bei Anbietern auf der amtlichen Whitelist erlaubt und erst ab 18 Jahren.

Ein grüner Filztisch mit gestapelten Pokerchips und zwei verdeckten Karten, daneben ein leerer Stuhl im Halbschatten
Bild: KI-generiert

Ob Poker ein Glücksspiel ist, hängt in Deutschland davon ab, welches Gesetz man anlegt. Der Glücksspielstaatsvertrag der Länder und das Strafgesetzbuch fragen nach Zufall, Entgelt und Öffentlichkeit. Das Steuerrecht sieht im Turnierpoker eine Mischung aus Glück und Geschick [7]. Die Angaben hier fassen Gesetze und Urteile zusammen und sind keine Rechtsberatung. Wer eine Pokerrunde oder ein Turnier veranstalten will, sollte im Zweifel bei der zuständigen Behörde oder einem Anwalt nachfragen.

Was das Gesetz unter Glücksspiel versteht

Maßgeblich ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021). Nach § 3 Absatz 1 liegt ein Glücksspiel vor, wenn im Rahmen eines Spiels für den Erwerb einer Gewinnchance ein Entgelt verlangt wird und die Entscheidung über den Gewinn ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt [1]. Zwei Merkmale müssen also zusammenkommen: ein Einsatz für die Chance auf einen Gewinn und ein Ausgang, der zum größeren Teil vom Zufall bestimmt wird.

Online-Poker definiert der Vertrag eigens. Gemeint ist jede Variante des Pokerspiels ohne Bankhalter, bei der verschiedene natürliche Personen im Internet an einem virtuellen Tisch gegeneinander spielen [1]. Öffentlich ist ein Glücksspiel nach § 3 Absatz 2, wenn ein größerer, nicht geschlossener Personenkreis teilnehmen kann. Gewohnheitsmäßig veranstaltete Glücksspiele in Vereinen oder sonstigen geschlossenen Gesellschaften zählen ebenfalls dazu [1].

Zufall oder Können: wie die Gerichte urteilen

Über Texas Hold'em hat das Bundesverwaltungsgericht am 22.01.2014 entschieden (Aktenzeichen BVerwG 8 C 26.12), damals nach dem Glücksspielstaatsvertrag 2008 [6]. Eine Veranstalterin wollte im Juni 2010 in Lutherstadt Wittenberg ein offenes Turnier ausrichten, die Stadt untersagte es als verbotenes Glücksspiel [6]. Das Gericht hielt es für vereinbar mit Bundesrecht, Texas Hold'em als überwiegend zufallsabhängig einzustufen. Die Klägerin hatte auf eine niederländische Studie verwiesen, die für diese Variante einen Skill-Faktor von 0,4 ermittelt hatte. Selbst danach lag der Geschicklichkeitsanteil unter 50 Prozent und der Zufall überwog, deshalb musste das Verwaltungsgericht kein Sachverständigengutachten einholen [6].

Ein leerer Gerichtssaal mit Holzvertäfelung, einer langen Richterbank und leeren Stuhlreihen im Tageslicht
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Der Bundesfinanzhof kam am 16.09.2015 zu einer anderen Einordnung (Aktenzeichen X R 43/12) [7]. Turnierpoker in den Varianten Texas Hold'em und Omaha ist nach einkommensteuerrechtlichen Maßstäben im Allgemeinen als Mischung aus Glücks- und Geschicklichkeitsspiel einzustufen [7]. Der Bundesfinanzhof hielt zugleich fest, dass das Einkommensteuerrecht nicht an den Glücksspielbegriff des Straf- und Ordnungsrechts anknüpft [7]. Beide Urteile widersprechen sich deshalb nicht: Das eine betrifft die Erlaubnispflicht, das andere die Steuer.

Steuern auf Pokergewinne

Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs kann die Teilnahme an Pokerturnieren ein Gewerbebetrieb sein. Ob das zutrifft, ist immer im Einzelfall zu prüfen, vor allem anhand der Nachhaltigkeit und der Gewinnerzielungsabsicht [7]. Im entschiedenen Fall spielte der Kläger regelmäßig große Turniere mit erheblichen Preisgeldern und wurde medial vermarktet [7]. Ob Gewinne steuerpflichtig sind, klärst du mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt.

Teilnahmegebühr und Entgelt

Ob das Turnier in Wittenberg verboten war, hing nach dem Bundesverwaltungsgericht am Entgelt [6]. Die Teilnehmer sollten 15 Euro zahlen und dafür Chips bekommen. Die drei Besten sollten Pokale erhalten, die fünf Besten die Berechtigung zur unentgeltlichen Teilnahme an weiteren Turnieren. Deren Sieger durften an der Deutschen Meisterschaft teilnehmen, wo Sachpreise und Reisegutscheine winkten. Das Turnier fand nicht statt, die Klägerin sagte es nach der Untersagung ab [6]. Das Bundesverwaltungsgericht stellte klar, dass sich die Gewinnchance gerade aus der Zahlung des Spielers ergeben muss. Bei einer Teilnahmegebühr fehlt dieser Zusammenhang jedenfalls dann, wenn sie ausschließlich oder ganz überwiegend die Kosten der Veranstaltung deckt [6]. Ob das in Wittenberg so war, musste das Verwaltungsgericht Halle noch klären. Das Urteil der Vorinstanz wurde aufgehoben und die Sache zurückverwiesen [6].

Wann Strafe droht

Öffentliche Glücksspiele dürfen nach § 4 Absatz 1 GlüStV 2021 nur mit Erlaubnis der zuständigen Landesbehörde veranstaltet oder vermittelt werden. Ohne Erlaubnis ist beides verboten, ebenso die Mitwirkung an Zahlungen dafür [2]. Das Strafgesetzbuch knüpft daran an. Wer ohne behördliche Erlaubnis öffentlich ein Glücksspiel veranstaltet oder hält oder die Einrichtungen dafür bereitstellt, dem drohen nach § 284 StGB bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe [4]. Glücksspiele in Vereinen oder geschlossenen Gesellschaften, in denen sie gewohnheitsmäßig veranstaltet werden, gelten dabei als öffentlich [4]. Gewerbsmäßig oder als Bande begangen, liegt der Strafrahmen bei drei Monaten bis fünf Jahren [4]. Auch Werbung für ein unerlaubtes öffentliches Glücksspiel ist strafbar [4].

Strafbar machen kann sich auch, wer nur mitspielt. § 285 StGB bestraft die Beteiligung an einem unerlaubten öffentlichen Glücksspiel mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen [5]. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) fasst es knapp zusammen: Wer ohne Erlaubnis öffentliche Glücksspiele in Deutschland anbietet, macht sich strafbar [8].

Ob eine private Runde unter Freunden um Geld unter diese Vorschriften fällt, beantwortet diese Seite nicht. Wie du einen Abend ohne Geldeinsatz organisierst, steht unter Pokerabend zu Hause organisieren.

Online-Poker seit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021

Seit Juli 2021 sind in Deutschland bestimmte Formen von Online-Glücksspiel erlaubnisfähig. Neu hinzugekommen sind dabei virtuelle Automatenspiele, Online-Poker und Online-Casinos [8]. § 4 Absatz 4 GlüStV 2021 nennt Online-Poker ausdrücklich unter den Angeboten, für die es eine Erlaubnis für das Internet geben kann. Alle anderen öffentlichen Glücksspiele im Internet bleiben verboten [2]. Zuständig für Erlaubnis und Aufsicht ist die GGL mit Sitz in Halle (Saale) [8].

Eine erwachsene Person sitzt abends auf dem Sofa und hält ein Smartphone, von hinten gesehen
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§ 22b GlüStV 2021 regelt Online-Poker im Einzelnen. Jede Pokervariante muss vorher einzeln erlaubt werden [3]. Die Erlaubnis legt Höchstgrenzen für die Mindesteinsätze je Hand, für den Betrag an einem virtuellen Tisch und für Teilnahmegebühren an Turnieren fest [3]. Spielen dürfen nur natürliche Personen gegeneinander, wer ein Programm für sich spielen lässt, nimmt an unerlaubtem Glücksspiel teil [3]. Den Tisch weist der Anbieter zufällig zu, eine eigene Tischwahl ist unzulässig [3]. Das gleichzeitige Spiel an mehreren Tischen ist grundsätzlich verboten [3]. Die Behörde kann bis zu vier virtuelle Tische erlauben [3], nach der Broschüre der GGL ist das Spielen an vier Tischen bei einem Anbieter gleichzeitig möglich [8].

Spielerschutz beim Online-Poker

Teilnehmen dürfen nur Spieler über 18 Jahre. Ohne Spielkonto geht es nicht, und je Anbieter ist nur ein Konto erlaubt [8]. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nach § 4 Absatz 3 GlüStV 2021 unzulässig [2]. Für alle Anbieter zusammen gilt ein Einzahlungslimit von grundsätzlich höchstens 1.000 Euro im Monat, das jeder niedriger einstellen kann [8]. Senkt ein Spieler sein Limit, greift das sofort. Eine Erhöhung ist erst nach 7 Tagen möglich [8]. Alle Sperren laufen in der Sperrdatei OASIS zusammen, für die das Regierungspräsidium Darmstadt verantwortlich ist. Neben Selbst- und Fremdsperre muss es eine Kurzzeitsperre per Panikbutton geben [8]. Einzahlen darf ein Spieler nur von einem Zahlungskonto, das auf seinen Namen läuft. Gutscheine, Bargeld und andere anonyme Zahlungswege sind ausgeschlossen [8]. Der Anbieter muss ihn über die Summe seiner Einsätze, Gewinne und Verluste der letzten 30 Tage informieren, und auf Anfrage bekommt er alle Buchungen seines Spielkontos aus den letzten 12 Monaten [8].

Ob ein Angebot erlaubt ist, zeigt die amtliche Whitelist der GGL. Sie führt die Anbieter mit Erlaubnis nach dem GlüStV 2021 und hat eine eigene Kategorie für Online-Poker. Zuletzt aktualisiert wurde sie am 02.10.2026 [9]. Die Liste nennt auch Angebote unter anderen deutschen Aufsichten, etwa die Lotterien des Lotto-Toto-Blocks und Casinospiele in Spielbanken [9]. Laut GGL sind alle Glücksspielangebote im Internet, die nicht auf der Whitelist stehen, illegal [8].

Hilfe bei Glücksspielsucht

Wer merkt, dass das Spielen um Geld zum Problem wird, findet einen ersten Anhaltspunkt im Glücksspiel-Selbsttest auf check-dich-selbst.de. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) betreibt die Seite check-dein-spiel.de mit Schnelltest, Selbsttest und kostenloser, anonymer Online-Beratung für Betroffene und Angehörige [11]. Telefonisch berät das BIÖG kostenlos und anonym unter 0800 1 37 27 00 [11]. Erreichbar ist die Beratung laut GGL montags bis donnerstags von 10 bis 22 Uhr und freitags bis sonntags von 10 bis 18 Uhr [10].

Zwei Erwachsene sitzen sich in einem hellen Beratungsraum an einem kleinen Tisch gegenüber, eine Person hört zu
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Die GGL nennt außerdem das Suchthilfeverzeichnis der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen, die Landeskoordinierungsstellen Glücksspielsucht und den Fachverband Glücksspielsucht [10]. Wer eine Sperre für alle erlaubten Anbieter möchte, stellt einen Sperrantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt [10]. In akuten Krisen ist die Telefonseelsorge rund um die Uhr kostenlos unter 0800 1110111 erreichbar [10]. Weitere Beratungsstellen und Hilfetelefone für Verhaltenssüchte im Netz sammelt die Seite Beratungsstellen und Hilfetelefone.

Die Spielregeln selbst stehen unter Texas Hold'em: Regeln Schritt für Schritt. Den Unterschied zwischen Turnier und Cash Game erklärt Turnier und Cash Game.

  1. Gesetz Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), § 3 Begriffsbestimmungen. Bayern.Recht, Bayerische Staatskanzlei. Stand Fassung ab 01.01.2023. abgerufen am 29.10.2026
  2. Gesetz Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), § 4 Allgemeine Bestimmungen. Bayern.Recht, Bayerische Staatskanzlei. Stand Fassung ab 01.01.2023. abgerufen am 29.10.2026
  3. Gesetz Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021), § 22b Online-Poker. Bayern.Recht, Bayerische Staatskanzlei. Stand Fassung ab 01.01.2023. abgerufen am 29.10.2026
  4. Gesetz Strafgesetzbuch, § 284 Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  5. Gesetz Strafgesetzbuch, § 285 Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel. Bundesministerium der Justiz. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  6. Behörde Pressemitteilung Nr. 5/2014: Pokerturnier mit Teilnahmegebühr nicht ohne Weiteres verbotenes Glücksspiel (BVerwG 8 C 26.12). Bundesverwaltungsgericht. Stand 22.01.2014. abgerufen am 29.10.2026
  7. Behörde Urteil vom 16.09.2015, X R 43/12 (Preisgelder aus Turnierpokerspielen). Bundesfinanzhof. Stand 16.09.2015. abgerufen am 29.10.2026
  8. Behörde Glücksspielregulierung in Deutschland (Broschüre). Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Stand 10/2023. abgerufen am 29.10.2026
  9. Behörde Übersicht erlaubter Anbieter (Whitelist). Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Stand 02.10.2026. abgerufen am 29.10.2026
  10. Behörde Glücksspielsucht: Beratungs- und Hilfsangebote. Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder. Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026
  11. Behörde check-dein-spiel.de: Informationen und Beratung zu Glücksspielsucht. Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG). Stand ohne Datum. abgerufen am 29.10.2026

Zuletzt geprüft am 29.10.2026, nächste Prüfung spätestens im Oktober 2027. Fehler entdeckt? Schreib uns.